USA halten trotz neuer Strafzölle an Abkommen mit EU und Japan fest
US-Handelsbeauftragter Greer bekräftigt: „Ein Deal ist ein Deal“ – bestehende Zollobergrenzen mit der EU und Japan sollen trotz neuer Strafzölle respektiert werden.

US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hat am Donnerstag in Paris bekräftigt, dass die USA ihre Handelsabkommen mit der Europäischen Union und Japan einhalten werden, obwohl sie zeitgleich neue Strafzölle gegen rund sechzig Volkswirtschaften wegen unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit vorbereiten. „Wir verstehen, dass ein Deal ein Deal ist“, sagte Greer. Er spielte damit auf das Turnberry-Abkommen mit der EU sowie eine vergleichbare Vereinbarung mit Japan an, die US-Zölle auf die meisten Importe bei maximal 15 Prozent deckeln.
Am Dienstag hatte das Büro des Handelsbeauftragten (USTR) nach einer sogenannten Section-301-Untersuchung vorgeschlagen, zusätzliche Abgaben von 10 bis 12,5 Prozent auf Waren aus sechzig Ländern zu erheben. Diese Länder versäumen es nach Ansicht Washingtons, Einfuhren von in Zwangsarbeit hergestellten Gütern wirksam zu verbieten und zu unterbinden. Die Ankündigung sorgte für erhebliche Unruhe, insbesondere in der EU, die sofort Protest einlegte und die USA zur vollständigen Einhaltung des Turnberry-Deals aufforderte.
Greer signalisierte nun Entgegenkommen: Die neuen Zölle böten zwar die rechtliche Grundlage, um gegen Zwangsarbeit vorzugehen, sie würden aber im Rahmen der bestehenden Obergrenzen angewendet. Für Japan könnte dies bedeuten, dass der geplante Satz von bis zu 12,5 Prozent auf ein Niveau unterhalb der vereinbarten 15-Prozent-Grenze reduziert wird. Für die Europäische Union, die mit einem Großteil ihrer Exporte ebenfalls unter die 15-Prozent-Schwelle fällt, dürfte der Effekt ähnlich gering ausfallen. „Wir werden das Turnberry-Abkommen selbstverständlich berücksichtigen“, ergänzte Greer.
Für andere betroffene Volkswirtschaften stellt sich die Lage anders dar. Nigeria etwa, das auf der USTR-Liste steht, könnte mit dem vollen Satz von 12,5 Prozent belegt werden, was die Exporte in die USA deutlich verteuern würde. Für deutsche Unternehmen, die stark in den US-Markt eingebunden sind, bleibt die Unsicherheit jedoch begrenzt, solange die EU-Abgrenzung hält. Dennoch mahnen Beobachter, dass die Section-301-Maßnahmen einen Präzedenzfall schaffen, bei dem Handelspolitik zunehmend mit menschenrechtlichen Auflagen verknüpft wird.
Der öffentliche Konsultationsprozess läuft noch, eine endgültige Entscheidung steht aus. Experten rechnen damit, dass die USA versuchen werden, ihre Zwangsarbeits-Untersuchung mit den bestehenden Vereinbarungen in Einklang zu bringen, ohne die Glaubwürdigkeit der Abkommen zu untergraben. Für die EU und Japan besteht nun die Herausforderung, ihre Standards gegen Zwangsarbeit so zu schärfen, dass künftige Untersuchungen ins Leere laufen – ein Balanceakt zwischen Souveränität und transatlantischer Partnerschaft.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
Ein distanzierter Bericht vermerkt, dass der US-Handelsbeauftragte sagte: ‚Ein Deal ist ein Deal‘, und damit Handelspartner mit ausgehandelten Zollobergrenzen wie die EU beruhigte. Der Vorschlag neuer Zölle für 60 Volkswirtschaften wegen Zwangsarbeit wird als technische Angelegenheit behandelt, ohne Alarm über etwaige Folgen in Südasien.
Ein ruhiger Bericht meldet, dass Washington die mit der EU und Japan vereinbarten Zollobergrenzen respektieren wird und sogar eine mögliche Senkung für Tokio andeutet. Die geplanten Section-301-Zölle werden als mit den bestehenden bilateralen Abkommen vereinbar dargestellt und bieten einen pragmatischen, beruhigenden Ausblick für die europäischen Märkte.
Ein alarmierter Beitrag hebt hervor, dass Nigeria zu den 60 Volkswirtschaften gehört, denen lasche Durchsetzung von Zwangsarbeitsverboten vorgeworfen wird, und Zölle von bis zu 27,5 Prozent drohen. Er stellt den US-Schritt als einseitige Strafe dar, die nigerianische Exporte hart trifft, ohne den Schutz, den andere Partner genießen, und weckt Empörung über den Handelsdruck Washingtons.
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