Larissa Dolina verklagt verurteilte Betrüger auf 176 Millionen Rubel – ein Präzedenzfall für Russlands Eigentumsordnung
Die Sängerin fordert Schadensersatz von den vier bereits verurteilten Tätern, die sie 2024 um ihre Moskauer Wohnung brachten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Fragilität privater Eigentumsrechte im heutigen Russland.

Vor dem Moskauer Lefortowo-Bezirksgericht ist eine Schadensersatzklage der Sängerin Larissa Dolina in Höhe von mehr als 176 Millionen Rubel (rund 1,8 Millionen Euro) eingegangen. Die Klage richtet sich gegen vier im November 2025 vom Stadtgericht Balaschicha verurteilte Betrüger, die Dolina im Sommer 2024 mit einer perfiden Immobilienmasche um ihre Wohnung und zusätzliche Geldbeträge brachten. Das Moskauer Stadtgericht bestätigte, dass das Strafurteil Dolinas Anspruch auf Befriedigung der zivilrechtlichen Forderung ausdrücklich festgeschrieben habe.
Der Fall hatte im August 2024 aufsehenerregend begonnen, als Dolina unter dem Einfluss von Trickbetrügern die Fünfzimmerwohnung im Kseninski-Gässchen veräußerte. Die neue Eigentümerin, Polina Lurje, erwirkte nach langen juristischen Auseinandersetzungen im Dezember desselben Jahres die Zwangsräumung der Künstlerin. Damit wurde faktisch eine unrechtmäßige Transaktion staatlich vollstreckt – ein Vorgang, der selbst für das an Rechtsunsicherheit gewöhnte Russland bemerkenswert ist. Den Tätern gelang es zudem, an mehrere Dutzend Millionen Rubel aus Dolinas Vermögen zu gelangen, wobei laut Berichten auch Kryptowährungen für die Weitergabe der Beute genutzt wurden.
Die nun verklagten Angeschuldigten – Anschela Zyrulnikowa, Dmitri Leontjew, Artur Kamenetzki und Andrei Osnowa – waren im Frühjahr 2025 verurteilt worden und hatten das Recht der Geschädigten auf Entschädigung anerkannt. Der jetzt bei Gericht eingereichte Zivilantrag stellt die nächste Stufe der Wiedergutmachung dar. Der registrierte Streitwert beläuft sich auf exakt 176.141.000 Rubel, eine Summe, die dem entstandenen Gesamtschaden entsprechen soll.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Fall Dolina weit mehr als ein prominenter Kriminalfall. Er hat sich zu einem Präzedenzfall für das prekäre Verhältnis von Privateigentum und Rechtssicherheit in Russland entwickelt. Maxim Trudoljubow, Forschungsstipendiat am Kennan-Institut, argumentiert in seinem nun in zweiter, erweiterter Auflage erschienenen Buch »Menschen hinter dem Zaun«, die Wohnung sei in Russland der »wichtigste Fakt der Biographie«. Der Dolina-Fall illustriere, so Trudoljubow, wie schnell auch das vermeintlich gesicherte Eigentum ein bloßes Provisorium bleiben kann, wenn der Staat Transaktionen sanktioniert, die auf strafbaren Handlungen beruhen. Dass selbst eine landesweit bekannte Persönlichkeit ihr Zuhause verliert und erst auf dem Zivilrechtsweg Entschädigung suchen muss, zeigt aus Berliner wie Wiener Sicht, wie fragil die rechtsstaatlichen Garantien für inländische wie ausländische Investoren in russische Immobilien tatsächlich sind. Die symbolische Kraft des Verfahrens reicht damit weit über die individuellen finanziellen Forderungen hinaus.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
Die russische Presse berichtet nüchtern über den Schadensersatzanspruch der Sängerin Larissa Dolina: Beim Moskauer Lefortowo-Bezirksgericht ist eine Klage eingegangen, mit der mehr als 176 Millionen Rubel von den vier verurteilten Betrügern zurückgeholt werden sollen. Der Ton bleibt sachlich und beschränkt sich auf Aktenzeichen, Registrierungsdaten und den gerichtlichen Hinweis auf die Ersatzpflicht.
Ein schwedisches Blatt berichtet mit gedämpfter Empörung über eine verurteilte Mittfünfzigerin, die systematisch Gemeindemitglieder anrief, unter Vorspiegelung einer medizinischen Notlage um Geld bat und es verspielte. Die Darstellung verknüpft die spröden Fakten des Urteils des Amtsgerichts Norrköping mit einem alarmierenden Unterton über den Missbrauch kirchlichen Vertrauens und zeichnet die Opfer als gutgläubige, gläubige Menschen.
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