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Einreiseverbot für Ghanas Schlüsselspieler Partey: Weltcup-Auftakt ohne den Angeklagten

Kanada verweigert dem wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagten Mittelfeldspieler das Visum. Ghana muss gegen Panama auf seinen Star verzichten – ein Präzedenzfall mit Signalwirkung.

Sport5 Quellen2 Sprachen3 Min. LesezeitAkt. 21:35

Die kanadischen Einwanderungsbehörden haben dem ghanaischen Nationalspieler Thomas Partey die Einreise verweigert und damit einen Schatten auf den Auftakt der Fußball-Weltmeisterschaft geworfen. Der 31‑jährige Mittelfeldakteur, der nach seinem Abschied vom FC Arsenal inzwischen beim spanischen Klub Villarreal unter Vertrag steht, darf nicht nach Toronto reisen und wird das erste Gruppenspiel Ghanas gegen Panama am Mittwoch, dem 17. Juni, im BMO Field verpassen. Die Entscheidung, die sowohl von ghanaischen Medien wie Adom Online und Joy Online [A1, A2] als auch von britischen und brasilianischen Quellen [A4, A3] übereinstimmend gemeldet wird, gründet auf den schweren strafrechtlichen Vorwürfen, die in London gegen Partey erhoben wurden.

Im Juli 2025 hatte die Metropolitan Police den Spieler wegen fünffacher Vergewaltigung und einer sexuellen Nötigung angeklagt; im Februar dieses Jahres kamen zwei weitere Vergewaltigungsvorwürfe hinzu. Partey plädierte in allen Fällen auf nicht schuldig – zunächst im September 2025, dann erneut im April. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet, doch allein die Anhängigkeit der Anklage reichte aus, um die kanadischen Visumsregeln greifen zu lassen. Aus Londoner Sicht betont der „Independent“ [A4] die Schwere der Vorwürfe, während die ghanaischen Portale [A1, A2] den sportlichen Verlust in den Vordergrund rücken und detailliert die weiteren Gruppenspiele gegen England in Boston (23. Juni) und Kroatien in Philadelphia (28. Juni) auflisten.

Die FIFA bestätigte den Vorgang und erklärte, Partey werde während der Reise des Teams nach Toronto im Trainingslager in Boston verbleiben [A3]. Diese Stellungnahme, die über brasilianische Medien verbreitet wurde, unterstreicht die ungewöhnliche Konstellation: Ein nominierter Spieler darf aufgrund nationaler Einreisebestimmungen nicht an einem WM-Spiel teilnehmen, obwohl er weder verurteilt noch von der FIFA gesperrt ist. Für die Schweiz, Österreich und Deutschland, deren Teams ebenfalls in Nordamerika antreten, wirft der Fall Fragen zur Visapraxis auf – insbesondere, da die USA als Co‑Gastgeber eigene Einreisebeschränkungen für Personen mit laufenden Strafverfahren kennen.

Für Ghana wiegt der Ausfall schwer. Partey gilt als zentraler Stratege im Mittelfeld, seine physische Präsenz und Erfahrung aus über 200 Pflichtspielen für Arsenal sind kaum zu ersetzen. Die Partie gegen Panama, die als richtungsweisend für das Weiterkommen in der Gruppe L gilt, muss das Team nun ohne seinen Taktgeber bestreiten. Die folgenden Begegnungen mit England und Kroatien finden zwar auf US‑amerikanischem Boden statt, wo Partey spielberechtigt ist, doch die fehlende Spielpraxis im Turnier könnte seine Form beeinträchtigen.

Der Fall Partey markiert eine Zäsur im internationalen Sportrecht. Erstmals verhindern strafrechtliche Ermittlungen in einem Drittstaat die Teilnahme eines Spielers an einem WM‑Spiel, ohne dass ein sportgerichtliches Urteil vorliegt. Kanadas strikte Visapolitik, die bereits bei geringeren Delikten Einreiseverbote vorsieht, trifft hier auf die Unschuldsvermutung, die in Großbritannien und Ghana gleichermaßen gilt. Sollte das Verfahren vor einem Londoner Gericht noch während des Turniers eröffnet werden, könnte dies weitere Auswirkungen auf Parteys Einsatzfähigkeit in den USA haben. Beobachter in Accra und London erwarten, dass der Fall eine Debatte über die Verantwortung von Verbänden und Gastgebernationen im Umgang mit beschuldigten, aber nicht verurteilten Athleten auslösen wird.

Diese Geschichte erschien in

5 Quellen · 2 Sprachen · 24h-Fenster

Adom Online12. Juni, 10:44
CBN12. Juni, 19:24
Joy Online12. Juni, 19:25
The Independent12. Juni, 19:24
G112. Juni, 19:25